Die Erbunwürdigkeit wegen Untreue

termin.jpgVon der Erbunwürdigkeit einer hinterbliebenen Ehefrau geht der Bundesgerichtshof aus, wenn die Ehefrau ihrem verstorbenen Ehemann jahrelang vorgespielt hat, dass sie treu sei und der Ehemann sie aufgrund dieser falschen Annahme als Erbin einsetzt. Der Bundesgerichtshof entschied dies mit Urteil vom 21.09.1967 (Aktenzeichen: III ZR 208/66) in einem Fall, in welchem eine Ehefrau ihrem Ehemann jahrelang beteuert hat, dass sie ihm treu sei, obwohl sie eine außereheliche Affäre mit einem anderen Mann hatte. Der Ehemann, der von der Treue seiner Frau überzeugt war, hat sie deswegen zur seiner Alleinerbin eingesetzt. Nach dem Tod des Mannes hat der Sohn dann aber die Erbschaft angefochten und bekam vom Bundesgerichtshof Recht. Nach Überzeugung des Gerichts sei die Ehefrau nämlich erbunwürdig, da der Ehemann sie nie als Alleinerbin eingesetzt hätte, hätte er von der Affäre gewusst.