Die Notwendigkeit eines Erbscheins

Erbschaft_1.jpgAuf Antrag eines Erben wird vom Nachlassgericht ein Erbschein erteilt, durch welchen das Erbrecht regelmäßig ausgewiesen wird und der Erbe über den Nachlass verfügen kann. Selbst wenn sich der Erbschein später als unrichtig erweisen sollte, sind die Geschäftspartner des angeblichen Erben geschützt und das getätigte Geschäft ist wirksam zustande gekommen. Wenn der Erblasser aber ein Testament hinterlassen hat, ist es in der Regel nicht nötig, dass der Erbe einen Erbschein beantragt. Dies erspart ihm Gebühren und Zeit. Banken sind beispielsweise dazu berechtigt, denjenigen über die Konten des Erblassers verfügen zu lassen, der sich mit einem Testament und der zugehörigen Eröffnungsniederschrift als Erbe ausweist.