Bedingte Vorerbenstellung im Unternehmertestament

Erbschaft_1.jpgUm eine Testamentsklausel, wonach die Vorerben persönlich haftende Gesellschafter werden bzw. bleiben müssten, um nicht ihre Vorerbenstellung zu verlieren, geht es in der Entscheidung des OLG München vom 16. 7. 2007. Hierbei handelt es sich nach Ansicht des OLG um eine auflösende Potestativbedingung. Eine solche Bedingung könne zulässig sein, wenn der Erblasser damit die Verbindung zwischen Gewinnberechtigung und persönlicher Verantwortung erreichen will. Die sich aus der letztwilligen Verfügung ergebende Nacherbenstellung erlösche, wenn der Vorerbe seinen Gesellschaftsanteil aufgibt.

Das Urteil des OLG München kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.