In einem Fall des LG Ravensburg hatte ein Ehemann, der auf Bitte seiner Ehefrau seine berufliche Existenz aufgegeben hatte und somit von dieser abhängig war, in einem Ehevertrag einen Totalverzicht auf Unterhalt bei Scheidung sowie einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erklärt. Das Gericht sah die Scheidungsvereinbarung als Sittenwidrig an, da sie eine evident einseitige und durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigte Lastenverteilung enthält, die für den belasteten Ehegatten nicht hinnehmbar ist. Damit war der gesamte Ehevertrag nichtig und der Ehemann war nach dem Tod seiner Frau neben deren Kindern gesetzlicher Erben.
Das Urteil des LG Ravensburg vom 31.01.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.