Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente oder ein Zubrot aus selbstständiger Tätigkeit bekommen, müssen seit Anfang 2004 höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, da seit Jahresbeginn 2004 das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Pflichtversicherten Senioren, die auch eine Betriebsrente bekommen oder Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit erhalten, fehlen seitdem leicht bis zu 500 Euro im Jahr. Aber auch die freiwillig Versicherte müssen seit 2004 mehr zahlen. Für sie galt bisher für die gesetzliche Rente und die Betriebsrente zwar der ermäßigte Beitragssatz, jetzt müssen sie aber den höheren allgemeinen Satz zahlen. Damit steigen die Beiträge der Versicherten je nach Kasse um einen halben bis einen Prozentpunkt. Das kann etwa 10 bis 15 Euro im Monat ausmachen. Wer zusätzlich auch noch eine Direktversicherung ausgezahlt bekommt, muss auch dafür kräftig zahlen. Einmalzahlungen aus Direktversicherungen sind nämlich seit Jahresbeginn beitragspflichtig. Das kann die Auszahlung aus solchen Kapitallebens- und Rentenpolicen, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurden, um mehr als 10 Prozent schmälern. Nur Einkünfte aus Vermietung und Zinseinnahmen sind weiter beitragsfrei. Wer aber in eine Kasse mit günstigem allgemeinen Beitragssatz wechselt, kann den Kostenanstieg dämpfen.