Der Nebenverdienst ab 65

werkzeug.jpgFür Rentner über 65 Jahre ist ein Nebenverdienst ohne eine Kürzung der Rente möglich. Allerdings kann seit dem 1. Januar 2005 das so genannte Alterseinkünftegesetz greifen, wonach das Einkommen eines ledigen Rentners versteuert werden muss, sobald es den Freibetrag von 7664 Euro übersteigt. Zu beachten aber ist, dass die Kosten für die Krankenkasse für Rentner ab 65 fällig werden, wenn der Nebenverdienst die 400 Euro-Grenze eines Minijobs überschreitet. Allerdings handelt es sich dann um ermäßigte Beiträge. Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung müssen keine Beiträge entrichtet werden.