Der Versicherte, der aufgrund seiner vollen Erwerbsminderung eine Rente bezieht und einer Nebentätigkeit nachgeht, muss damit rechnen, die Rente in geringerer Höhe oder überhaupt nicht mehr ausgezahlt zu bekommen. Wer nämlich die Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe bezieht, darf 350,00 Euro brutto hinzuverdienen. Wer mehr verdient, der muss damit rechnen, dass ihm die Rente unter Umständen entzogen wird, weil anzunehmen ist, dass er wieder arbeiten kann und deshalb nicht mehr in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Arbeitet der Versicherte aber nachweislich auf Kosten seiner Gesundheit, wird die Rente trotz des Hinzuverdienstes begrenzt weitergezahlt. Es gelten die Einkommens-Höchstgrenzen bzw. Hinzuverdienstgrenzen, welche individuell berechnet werden. Diese Grenzen sind davon abhängig, wie viel der Versicherte die letzten drei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung brutto verdient hat. Je nach Höhe des Hinzuverdienstes wird die Rente dann nur noch zu 3/4, 1/2 oder 1/4 gezahlt. Die individuell ermittelten Hinzuverdienstgrenzen für die einzelnen Teilrenten sind dem Rentenbescheid zu entnehmen.