Während der Altersteilzeitarbeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit herabgesetzt. Diese verbleibende Arbeitszeit kann dann in einem Blockmodell oder einem Teilzeitmodell verteilt werden. Von einem Blockmodell spricht man, wenn in der ersten Hälfte der Altersteilzeit die Arbeit wie im bisherigen Umfang geleistet wird (Arbeitsphase) und danach eine Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge und Aufstockungsleistungen erfolgt. Wenn die Arbeit durchgehend geleistet wird, dann spricht man vom Teilzeitmodell. Bei der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zuletzt vereinbarte Arbeitszeit zu Grunde zu legen, höchstens aber diejenige Arbeitszeit, die im Durchschnitt der letzten 24 Monate vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbart war. Die Ermittlung der durchschnittlichen Arbeitszeit aus den letzten 24 Monaten vor dem Übergang in die Altersteilzeit könnte wie folgt aussehen:
Beginn der Altersteilzeitarbeit: 1. August 2001
vereinbarte Arbeitszeit am 31. Juli 2001: 35 Std/wchtl
vereinbarte Arbeitszeit vom 1.01.2000 bis 31.07.2001 (19 Monate): 35 Std/ wchtl
vereinbarte Arbeitszeit vom 1.08.1999 bis 31.12.1999 (5 Monate): 30 Std/wchtl
vereinbarte Arbeitszeit im Durchschnitt der letzten 24 Monate:
(5 x 30 + 19 x 35) : 24 = 33,958 Stunden wöchentlich
Obwohl die unmittelbar vor dem Übergang in die Altersteilzeit vereinbarte Arbeitszeit 35 Stunden wöchentlich betragen hat, können als bisherige Arbeitszeit nur 33,958 Stunden wöchentlich zu Grunde gelegt werden, da diese Stundenzahl die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 24 Monate darstellt. Während der Altersteilzeitarbeit wäre dann eine wöchentliche Arbeitszeit von 16,5 oder 17 Stunden zu vereinbaren.