Die in Altersteilzeit Beschäftigten erhalten sowohl im Teilzeit- als auch im Blockmodell (Arbeits- und Freistellungsphase) als Bezüge für die gesamte Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses 50 % des bisherigen Arbeitsentgeltes. Man spricht von so genannten Teilzeitbruttobezügen. Zusätzlich erhalten die Teilzeitbeschäftigten eine Aufstockung, wobei das aus ihren Teilzeitbruttobezügen ermittelte Netto auf 83% des bisherigen Nettos aufgestockt wird. Zusätzlich stehen dem Teilzeitbeschäftigten folgende Bezügebestandteile anteilig zu:
– Ortszuschlag, Sozialzuschlag,
– Mehrarbeitspauschalen, Monatspauschalen,
– in Monatsbeträgen festgelegte Zulagen,
– vermögenswirksame Leistungen und
– Einmalzahlungen wie "Weihnachtsgeld" oder Urlaubsgeld.
Bezügebestandteile, die in den Aufschlag zur Urlaubsvergütung/Zuschlag zum Urlaubslohn einfließen, sowie Wechselschicht- und Schichtzulagen werden entsprechend dem Umfang der tatsächlich geleisteten Tätigkeit berücksichtigt.