Selbst wenn der Mieter schwer krank ist und beispielsweise Demenz vorliegt, gibt es kein Recht, den Mieter ein Mietverhältnis ohne Frist oder außerordentlich innerhalb eines langfristigen Mietvertrages zu kündigen (LG Berlin, Beschluss vom 22.05.2019, Az. 64 S 2/19).
Das Landgericht geht davon aus, dass auch eine schwere Erkrankung des Mieters nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt, da der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt.
Dieses Urteil zeigt sehr deutlich wie negativ auch die Justiz gegenüber alten Menschen eingestellt ist, weil letztendlich der Vorwurf gar nicht den Richtern zu machen ist, sondern der Politik, die die Probleme der alten Menschen völlig unbeachtet lässt. Es gibt keine Gesetzgebungen in irgendeiner Weise in den letzten Jahren, die in irgendeiner Form alte Menschen schützt. Von der Gesetzgebung werden sie ganz vergessen.