Mehr Wettbewerb auch innerhalb der privaten Krankenversicherung

erstehilfe.jpgDie Gesundheitsreform sieht auch für die private Krankenversicherung (PKV) wesentliche Veränderungen vor. Die Reform sorgt dafür, dass auch nicht (mehr) versicherte Personen, die der PKV zuzuordnen sind, künftig (wieder) über einen Versicherungsschutz im Krankheitsfall verfügen. Diese Personen müssen in einem bezahlbaren Tarif aufgenommen werden, auch wenn sie bereits krank sind. Der Wechsel von einer Versicherung zur anderen ist künftig einfacher und finanziell günstiger möglich. 
Bereits ab 1. Juli 2007 können sich Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher privat versichert waren oder die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und, zum Beispiel wegen selbständiger Berufstätigkeit, der PKV zuzuordnen sind, im PKV-Standardtarif ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse versichern. Diese Versicherten wechseln zum 1. Januar 2009 automatisch in den neuen Basistarif. Gleichzeitig wird der neue Standardtarif verbessert.
 
Ab 1. Januar 2009 unterliegen auch Personen, die der PKV zuzuordnen sind, einer Pflicht zur Krankenversicherung. Sie müssen dann einen Vertrag abschließen, der mindestens die Absicherung ambulanter und stationärer Heilbehandlung vorsieht. Diese Personen können sich auch im neuen PKV-Basistarif versichern, müssen es aber nicht.
 
Der Basistarif muss ab dem 1. Januar 2009 von allen privaten Krankenversicherungsunternehmen neben den bestehenden Tarifen angeboten werden. Der Tarif steht allen neu PKV-Versicherten, freiwillig GKV-Versicherten für die Dauer von sechs Monaten sowie Personen ohne Versicherungsschutz offen, die ehemals PKV-versichert waren oder der PKV systematisch zuzuordnen sind.
 
Der Leistungsumfang dieses Tarifs wird sich an dem der GKV orientieren. Das Basistarif sieht einen Aufnahmezwang vor; die Versicherungsunternehmen können also niemanden mehr zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind hier nicht erlaubt. Die Bezahlbarkeit wird gewährleistet. Die Versicherten werden finanziell nicht überfordert.
 
Die Gesundheitsreform sorgt für deutlich verbesserte Wahl- und Wechselmöglichkeiten auch für privat Krankenversicherte. Künftig sollen die Versicherten den größten Teil ihrer Altersrückstellungen beim Wechsel in ein anderes Unternehmen mitnehmen können. Die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen macht erstmals einen echten Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen möglich. Davon sollen nach dem Willen des Gesetzgebers alle Krankenversicherten profitieren.