Hafung der Großeltern im öffentlichen Park

Adoption_2.jpgDas LG Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Aufsichtspflichtverletzung der Großmutter angenommen werden kann. Eine Senioren war mit ihrem 4 jährigen Enkelkind auf einem Weg in einer öffentlichen Parkanlage unterwegs, das Kind ging einige Schritte hinter seiner Großmutter, als der Enkel plötzlich auf dem Fahrradweg auswich, wodurch eine Radfahrerin wegen einer Vollbremsung zu Sturz kam. Das Gericht hat eine Aufsichtspflichtverletzung der Großmutter verneint. Bei einem Spaziergang in einer Parkanlage ist der Aufsicht genüge getan, wenn sich das Kind in Rufnähe der Aufsichtsperson befindet, es muss nicht jederzeit im Auge behalten oder sogar an der Hand genommen werden.

Das Urteil des LG Köln kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.