Sozialrecht

Rente_1.jpgArbeitslosengeld II in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft:
Das Arbeitslosengeld wird auf der Grundlage der geleisteten Beiträge, bisherigen Einkünfte und der jeweiligen Beschäftigungsdauer gewährt. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft hat auf die Frage bezüglich des Anspruches und der Höhe des Arbeitslosengeldes keinen Einfluss, da die persönliche Vermögenslage und die familiären Hintergründe keine Rolle spielen.
Das Arbeitslosengeld II stellt im Gegensatz zum Arbeitslosengeld eine einseitige Sozialleistung des Staates für längerfristige Arbeitlose dar. Allerdings haften, wie beispielsweise bei der Sozialhilfe, andere Unterhaltsverpflichtete vor dem Staat. Demnach sind Ehegatten und Eltern zuerst zur Gewährung von finanziellen Hilfen verpflichtet, bevor der Staat eingreift. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaften darf der Staat  aber bezüglich des Arbeitslosengeldes II  nicht besser stellen als Verheiratete, sodass für eheähnliche Gemeinschaften, derselbe Grundsatz gilt wie für Ehepartner. Demzufolge sind die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, wenn sie in einer Haushaltsgemeinschaft (gemäß § 36 SGB XII) leben, vor dem Staat verpflichtet den Lebensunterhalt zu gewähren. Folglich führt eine nichteheliche Lebensgemeinschaft  bei  Leistungsfähigkeit des einen Partners und gemeinsamen Haushaltsführung zur Kürzung gegeben falls auch zum Entfallen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe.

Ist der nicht berufstätige Partner in der nichtehelichen Lebensgemein bei der Familienversicherung des Anderen Partners mit krankenversichert?
Aufgrund der Tatsache, dass es für die nichteheliche Lebensgemeinschaft keine gesetzliche Regelung gibt und sich somit auch keine gesetzlichen Verpflichtungen gegeneinander ergeben, ist eine kostenlose Mitversicherung beim arbeitstätigen Partner nicht möglich. Diese Vorsorge wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur gegenüber Verheiratete und Familien geleistet. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist in diesem Fall nicht als gleichwertige Beziehung anerkannt, da die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine Familienangehörigen im Sinne des Sozialrechts sind. Daher sollte jeder Partner Vorsorge tragen, für sich selber zu sorgen, folglich also auch eigene Sozialversicherungen unterhalte, damit er bei Beendigung einer Lebensgemeinschaft nicht in wirtschaftliche Not gerät.

Wird die nichteheliche Lebensgemeinschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt?
Auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft mit der Ehe nicht gleichgestellt. Demnach ergeben sich auch hier keine Ansprüche aufgrund der Beziehung.