In England und Wales wurde durch den Mental Capacity Act 2005 eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen geschaffen. Damit die Patientenverfügung wirksam ist, muss in England der Verfasser der Verfügung mindestens 18 Jahre alt und entscheidungsfähig sein (sec. 9 sub. 2). Sofern es um lebensverlängernde oder verkürzende Maßnahmen geht, bedarf es der Schriftform sowie einer unterschriebenen Bestätigung des Verfassers vor Zeugen (sec. 25 sub. 6). Geht es in der Patientenverfügung hingegen lediglich um die Vornahme oder Nichtvornahme von medizinischen Behandlungen, bedarf es keiner Schriftform oder Registrierung.