Finanzielle Folgen teurer Behandlungen

Bestattung_kosten.jpgNeben den persönlichen Belasungen für die Angehörigen können aber auch die finanziellen Aspekte ein Grund für das Erstellen einer Patientenverfügung sein. So könne beispielsweise ausufernde Behandlungskosten eines Koma-Patienten zu einem erheblichen Vermögensverlust führen. Aber nicht nur teure Behandlungen, welche im Grund nicht gewollt sind, führen an die Grenze der Leistungsfähigkeit, sondern auch der Verlust einer Versicherungssumme kann eintreten. Dies zeigt ein Fall, welchen das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 12.11.1996, Aktenzeichen:4 U 150/95) zu entscheiden hatte: Ein Mann, welcher einen Unfall erlitten hatte, lag aufgrund eines schweren Schädel-Hirn-Traumas im Wachkoma. Der Mann konnte nur aufgrund von lebenserhaltenden Maßnahmen zwei Jahre am Leben gehalten werden. Bereits kurz nach dem Unfall stand jedoch fest, dass der Zustand des Mannes unumkehrbar ist und zum Tod führen wird. Nach dem Tod machte seine Ehefrau ihren Anspruch auf Zahlung aus der Unfalltod-Zusatzversicherung geltend. Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich jedoch, da der Tod nicht entsprechend den Versicherungsbedingungen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sei. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung und die Ehefrau erhielt kein Zahlung aus der Versicherung.