Weiterhin stellt sich die Frage, wie wichtig es ist, eine Patientenverfügung immer wieder zu aktualisieren, damit sie ihre Wirksamkeit behält. Sicherlich ist es empfehlenswert, wenn ein Patient seine Verfügung in gewissen Zeitabständen immer wieder mit seiner Unterschrift und aktuellem Datum versieht. Er kann dadurch dokumentieren, dass sein Wille immer noch aktuell ist. Durch eine solche Maßnahme kann den Zweifeln Dritter am Fortbestand des Willens und damit der Wirksamkeit der Verfügung entgegengewirkt werden.
Jedoch vermag eine Unterschrift und das aktuelle Datum keine Sicherheit darüber geben, ob der Inhalt der Patientenverfügung auch wirklich dem tatsächlichen Willen des Patienten entspricht. Eine Aktualisierung der Verfügung kann auch als reines Scheinformalium bestehen. Die Unterschrift des Patienten lässt nicht erkennen, ob er den Inhalt seiner Verfügung nochmals gelesen hat oder ob er ohne darüber nachzudenken seine Unterschrift darunter gesetzt hat. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass ein Patient nicht einfach seine Unterschrift unter ein Schriftstück setzt, ohne sich darüber Gedanken zu machen was er unterschreibt, erlangt man dennoch keine Sicherheit darüber, ob die Verfügung dem tatsächlichen Willen entspricht.
Des Weiteren mag es nicht überzeugen, dass eine Verfügung aufgrund ihres alters nicht mehr wirksam ist. Denn eine Patientenverfügung wird nicht nur zum bloßen Indiz des mutmaßlichen Willens, wenn sie ein gewisses Alter überschreitet.
Daraus folgt, dass trotz der Bedeutung einer Aktualisierung, Einigkeit darüber besteht, sich gegen eine gesetzliche Regelung auszusprechen. Sicherlich schadet eine regelmäßige Aktualisierung nicht, was dazu führt, dass sie gesetzlich nicht vorgeschrieben lediglich empfohlen wird.