Indirekte Sterbehilfe

Patientenverfuegung.jpgUnter Indirekter Sterbehilfe versteht man die Behandlung eines Schwerkranken unter Inkaufnahme seines früheren Todes gemäß seines mutmaßlichen oder erklärten Willens. Demnach liegt eine indirekte Sterbehilfe vor, wenn nicht auszuschließen ist, dass die ärztlich gebotene schmerzlindernde Medikation bei einem Sterbenden als unbeabsichtigte aber unvermeidliche Nebenfolge den Todeseintritt beschleunigt.  Hierbei verfolgt der Arzt den Zweck der Leidensminderung unter Inkaufnahme des Todeseintritts, während bei der aktiven Sterbehilfe die Herbeiführung des Todes als überwiegender Zweck verstanden wird. Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland zulässig.