Können Angehörige entscheiden?

med_2.jpgDie Angehörigen eines Betroffenen, welcher aufgrund eines schweren Leidens nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, sind nicht dazu befugt, Entscheidungen über die medizinische Behandlung des Betroffenen zu entscheiden. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht ist das, was etwa der Ehegatte des Betroffenen oder die Kinder gegenüber dem Arzt sagen oder wünschen, nicht verbindlich. Man darf sich nicht darauf verlassen, dass Ärzte nach dem Willen der Angehörigen handeln, auch wenn diese über den früher geäußerten Willen des Betroffenen berichten könne. Weder Ärzte, noch Pflegekräfte sind daran gebunden. Problematisch ist es außerdem, wenn Angehörigen im Ernstfall völlig verschiedene Meinungen haben. In diesem Fall kann und darf der Arzt den von den Verwandten vorgetragenen Willen des Betroffenen nicht beachten. Dies gilt erst recht, wenn der Betroffenen weder einen Ehegatten oder nahe Angehörige hat. Die von Freunden oder Kollegen vorgetragenen Wünsche des Betroffenen haben für den Arzt noch weniger Gewicht.