Vollstationärer Heimaufenthalt oder häusliche Pflege

erstehilfe.jpgOb der häuslichen Pflege oder einem vollstationären Heimaufenthalt Vorzug geben wird hängt von zwei Faktoren ab. Zunächst muss die vollstationäre Leistung in einer geeigneten Einrichtung für den Betroffenen zumutbar sein. Weiterhin darf die häusliche Pflege gegenüber eines Heimaufenthaltes keine unverhältnismäßigen Mehrkosten verursachen.
Die Geeignetheit richtet sich grundsätzlich objektiv nach den Leistungsvereinbarungen, insbesondere nach den Personal- und Sachbestand der Einrichtung. Ob der stationäre Aufenthalt unzumutbar ist, richtet sich nach den persönlichen, familiären und örtlichen Umständen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass eine noch so unerhebliche Verbesserung der Situation des Betroffenen bei einer häuslichen Pflege eintreten würde. Vielmehr muss auf die Gewichtung der Gründe gegen die vollstationäre Unterbringung im konkreten Pflegeheim abgestellt werden. Persönliche Umstände kommen z. B. das Lebensalter des Betroffenen oder der drohende Verlust sozialer Bindungen oder drohende Gesundheitsschädigungen durch den Heimaufenthalt Bei den örtlichen Umständen ist insbesondere auf die Entfernung des Pflegeheims von früheren Lebensbereich des Betroffenen abzustellen.

Das Urteil des SG Hamburg vom 13.12.2007 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler@t-online.de angefordert werden