Eine pauschale Liste von Reisemängeln bei Kreuzfahrten kann nicht so einfach aufgestellt werden. Bei der Frage, ob eine etwaige Unannehmlichkeit ein Reisemangel darstellt ist immer auch die Art der Kreuzfahrt von Bedeutung. So muss generell zwischen Fluss- und Hochseekreuzfahrten differenziert werden. Auch ist eine Hochseekreuzfahrt nicht immer eine Hochseekreuzfahrt, da es bei solchen viele Preiskategorien gibt. Dementsprechend dürfen im Niedrigpreissegment bei Kreuzfahrten nicht die gleichen Ansprüche gestellt werden, wie bei Luxuskreuzfahrten. Grundsätzlich können für die Beurteilung ob eine Reisemangel vorliegt immer die Beschaffenheitsvereinbarungen bei Vertragsschluss herangezogen werden. Wird im Vorfeld der Reise angepriesen, dass das Schiff über bestimmte Fazilitäten verfügt, müssen diese auch benutzbar sein. Des Weiteren müssen sie auch halbwegs dem Standard entsprechen, der für den Preis zu erwarten ist. So stellt ein Laufband alleine noch kein Fitnessstudio dar. Wie oben bereits erwähnt stellt jedoch nicht jede Unannehmlichkeit ein Reisemangel dar. Unannehmlichkeiten, die sich aufgrund des typischen Charakters einer Schiffsreise ergeben, sind regelmäßig kein Mangel.