Der Versorgungsausgleich

Bestattung_kosten.jpgBei einer Scheidung findet der so genannte Versorgungsausgleich zwischen den Ehegatten statt, da bereits während des Erwerbslebens so genannte Rentenanwartschaften, also Ansprüche auf eine zukünftige Rente entstehen. Bei dem Versorgungsausgleich handelt es sich also um einen Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Ehezeit ist dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor der Rechtshängigkeit, das heißt der Zustellung des Scheidungsantrags. Bei folgenden Formen der Altersvorsorge entstehen Anwartschaften:

  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • Beamtenversorgung,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • berufsständische Altersversorgungen und
  • private Rentenversicherung.

Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs, der im Rahmen einer Scheidung immer automatisch mitgeregelt wird, werden alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte für die Ehegatten bilanziert und dem Ehegatten, der einen niedrigeren Saldo hat, steht die Hälfte der Differenz zu.