Die Anhebung des Rentenalters

Erwerbstaetigkeit_1.jpgDie Bundesregierung hat am 29. November 2006 den Gesetzesentwurf zur Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 Jahre gebilligt. Ab dem Jahr 2012 soll bis 2029 das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Das bedeutet, dass es zuerst die im Jahr 1947 Geborenen trifft, die 2012 das Alter von 65 Jahren erreichen werden. Sie müssen einen Monat länger arbeiten. Die Jahrgänge 1948 bis 1958 müssen einen weiteren Monat, also insgesamt zwei Monate mehr arbeiten. Danach geht es in Zwei-Monats-Schritten weiter. Jedoch gibt es hierzu auch Ausnahmen:
– langjährig Versicherte mit 45 Pflichtbeitragsjahren können künftig abschlagsfrei mit 65 Jahren in Rente gehen,
– 63-jährige und ältere Erwerbsgeminderte mit 35 Beitragsjahren können bis Ende 2023 weiterhin abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 werden hierfür 40 Beitragsjahre erforderlich sein,
– Schwerbehinderte Menschen erfahren eine stufenweise Anhebung des regulären Renteneintrittsalters von heute 63 auf 65 Jahren. Frühestens ist hier die Rente ab 62 Jahren möglich.
– die Altersgrenze für die große Witwen- und Witwerrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben.
Auch hinsichtlich der Altersteilzeit gibt es eine Ausnahme, die von der Regierung kurzfristig geändert wurde. Die Reform sieht nunmehr vor, dass die Regelungen für die Rente mit 67 nicht für Beschäftigte bis zum Geburtsjahrgang 1954 gelten sollen, wenn diese bis 31. Dezember eine Regelung für Altersteilzeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren.