Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversicherung ist die so genannte Leibrente, die in der Regel bis zum Lebensende des Versicherten bezahlt wird. Man unterscheidet zwischen der sofort beginnenden Leibrente und der aufgeschobenen Leibrente. Bei der aufgeschobenen Leibrente wird die Leibrente durch laufende Beitragszahlungen erworben. Man spricht auch von der so genannten Ansparrente. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig seine Beiträge ein und kann dann bei Ablauf (in der Regel ab dem 60. oder 65. Lebensjahr) wählen zwischen einer einmaligen Auszahlung der angesammelten Kapitalsumme oder einer lebenslangen Rentenzahlung. Bei der sofort beginnenden Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer einen so genannten Einmalbeitrag ein und erhält dann in der Regel ab dem Folgemonat eine hieraus finanzierte lebenslange Rente gezahlt. Außer der lebenslangen Leibrente ist es möglich, eine Hinterbliebenenrente einzuschließen, oder eine Mindestlaufzeit der Rente über den Tod des Versicherten hinaus zu vereinbaren.