Es gibt mehrere Beispiele, weshalb eine Schenkung eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft widerrufen werden kann. Zum Beispiel wäre ein Widerruf wirksam, wenn der beschenkte Partner den Anderen schwerwiegend misshandelt, oder ihn ohne Grund anzeigt. Der Widerruf wäre aber beispielsweise auch dann wirksam, wenn sich der Beschenkte bereits zum Zeitpunkt der Schenkung vom Anderen trennen will und das Geschenk dennoch annimmt. Das Oberlandesgericht Celle nannte in seinem Urteil vom 18.11.1982 (Aktenzeichen 12 U 15/82) jedoch einen Fall, in welchem der Widerruf wegen der Trennungsabsicht nicht wirksam war: der Widerruf ist nur dann wirksam, wenn zwischen der Schenkung und der Trennung ein langer Zeitraum liegt. Dieser Zeitraum lässt es nämlich offen, ob die Trennungsabsicht bereits bei der Annahme des geschenkten Gegenstandes vorlag.