Oftmals scheuen sich ältere Menschen davor, ihre Immobilie an ein Familienmitglied zu überschreiben, da sie fürchten die Immobilie bei einem Umzug in ein Altenheim ganz zu verlieren. Für diese Fälle lassen sich viele ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht einräumen.
Auch eine Seniorin, die mit ihrer Tochter in einer Wohnung lebte, hatte sich ein solches lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht einräumen. Die Seniorin musste eines Tages in die stationäre Pflege eines Altenheimes wechseln. Die neue Eigentümerin der Wohnung stellte daraufhin fest, dass das Wohnrecht erloschen sei. Sie forderte daher die Tochter auf, aus der Wohnung auszuziehen.
Das Oberlandesgericht Schleswig teilte jedoch die Auffassung der neuen Eigentümerin gerade nicht und stellte klar, dass der Umzug in ein Altenheim noch kein Grund sei, der Seniorin die Immobilie völlig wegzunehmen. Davon könne erst dann die Rede sein , wenn aus medizinischen Gründen eine Rückkehr in die Immobilie ausgeschlossen sei.
Oberlandesgericht Schleswig,- 3 U 116/08
Tanja Stier
Rechtsanwältin