Die Schenkung von Wohnungseigentum an einen Minderjährigen ist rechtlich nicht nur mit Vorteilen verbunden. Die schenkweise Übertragung von Wohnungseigentum unter Nießbrauchvorbehalt ist nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts gültig. Denn auch wenn das Eigentum an der Wohnung unentgeltlich auf den Minderjährigen übertragen wurde, tritt er in die Wohnungseigentümergemeinschaft ein und haftet ggf. mit seinem Privatvermögen.
Der Beschluss des OLG München vom 06.03.08 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.