Keine Gewährung von Pflegewohngeld bei Schenkungsrückforderungsanspruch

Erbschaft_1.jpgDas VG Düsseldorf befasste sich mit einem Fall, in dem einer 81-jährigen pflegebedürftigen Heimbewohnerin die Gewährung von Pflegewohngeld verweigert worden ist.

Dies wurde damit begründet, dass ihr gegen ihren Enkel ein Rückforderungsanspruch aus einer Schenkung zustehen würde, die Seniorin zwischenzeitlich verarmt ist. Ein solcher Anspruch – sofern er existiert – kann die Gewährung des Pflegewohngelds ausschließen. Die Seniorin muss sich an den Enkel halten.

Das Urteil des VG Düsseldorf vom 22.08.2008 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.