Bei der Schenkung einer Immobilie unter Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts kann es zu Zerwürfnissen kommen, wenn das betroffene Grundstück verkauft wird. So hat ein Senior seinem Kind das Grundstück übertragen und sich ein lebenslanges Wohrecht einräumen lassen. Zusätzlich wurde das beschenkte Kind verpflichtet, sich um die Pflege und Verköstigung des Seniors zu kümmern. Der Schenker hat bei einem Verkauf des Grundstücks die Möglichkeit, die Schenkung wegen groben Undanks zu widerrufen, das das beschenkte Kind seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vorsorglich ist bei der Schenkung verbunden mit der Einräumung eines Wohnrechts zu raten, ein Verkaufsverbot in die Schenkungsurkunde aufzunehmen.