Irgendwann einmal kann bei jedem Menschen die Situation eintreten, dass er sich allein -beispielsweise durch Ableben seines Lebenspartners befindet-oder er Angst davor hat,dass durch sein eigenes Ableben sein Lebenspartner allein weiterleben muss. Die Stiftungssatzung kann auch für derartige Lebenssituationen Lösungen anbieten, insbesondere dass man gerade für derartige Lebenssituationen zuverlässige Vorstandsmitglieder mit entsprechenden Aufgaben beauftragt. Die Kester-Häusler Stiftung berät sie aufgrund ihrer Erfahrung gerne zu diesem Thema.