Stiftungen für Kunst und Kultur

Erbschaft_3.jpgEine Möglichkeit, auf privater Basis Kunst- und Kulturförderung zu betreiben, ist die Errichtung einer Stiftung mit einem entsprechenden kunst- und kulturbezogenen Stiftungszweck. Insbesondere im kulturellen Bereich sind finanziell überschaubare Projektförderungen denkbar, die auch durch Stiftungen mit geringem Grundstockvermögen und nicht gerade üppigen jährlichen Erträgen umgesetzt werden können.

Geht man beispielsweise von der Verleihung eines alle zwei oder drei Jahre zu vergebenden Literatur- oder Kunstpreises aus, so reicht ein Grundstockvermögen von rund 100.000.– DM vollkommen aus.

Auch die jährliche Zuwendung von Stiftungserträgen an eine bestehende Gemäldegalerie oder Sammlung zur Stärkung des Ankaufetats oder zur Mitfinanzierung von Konservierungsmaßnahmen sind bei kleineren Stiftungsetats denkbar. Mit geringeren Stiftungsbeträgen kann neben einer Zustiftung zum Vermögen einer bestehenden Stiftung auch an die Errichtung einer unselbständigen Stiftung mit eigenem Namen gedacht werden, bei der das Vermögen einer bestehenden rechtsfähigen Organisation – als Treuhänderin – zur Verwaltung anvertraut wird. Treuhänder können beispielsweise rechtsfähige Stiftungen, Museen und Kunstsammlungen öffentlicher Träger, der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI, Bürgerstiftungen, Städte oder Gemeinden sein.

Die meisten Förderaktivitäten durch Stiftungen lassen sich kaum quantifizieren. Man weiß zwar um entsprechende Aktivitäten einzelner privater Stiftungen und ihre Effektivität, liest vereinzelt von Gemäldeankäufen durch Stiftungen oder mit Stiftungsmitteln oder stößt in Theaterprogrammheften, bei Museumsbesuchen oder anderweitigen Gelegenheiten auf entsprechende Hinweise von Förderungen, ohne daß sich aber für die Leistungen umfassende, handfeste Nachweise erbringen ließen. Viel zu vieles bleibt unbekannt, meist erfolgen derartige Fördermaßnahmen im Stillen und Verborgenen, jenseits von öffentlichkeitswirksamen Bekanntmachungen oder allgemein zugänglichen Rechenschaftsberichten. Hier gilt meist noch die durchaus verständliche, im Medienzeitalter aber überholte Maxime, nach der man Gutes tun soll ohne darüber zu reden.

Die Funktion einer Anregung zur Nachahmung und die Möglichkeit als Vorbild zu wirken, bleibt so allerdings unberücksichtigt.

Im Bereich der kunst- und kulturfördernden Stiftungen, die sich den Schönen Künsten verschreiben, lassen sich fünf Förderbereiche unterscheiden:

Bildende Kunst, Literatur, Musik, Darstellende Kunst und Architektur und Denkmalpflege, die sich mit den Bereichen Museen, Bibliotheken und Sammlungen, Film, Fernsehen und Funk sowie dem Bereich der Völkerverständigung überschneiden.

Die Motive, Kunst und Kultur zu fördern, sind so zahlreich wie beide Bereiche vielschichtig sind. Sie werden in erster Linie durch die Persönlichkeit der einzelnen Stifter geprägt und reichen von der Selbstverwirklichung oder Ichbezogenheit wie dem Streben nach Anerkennung, Status, Prestige oder Achtung über Sicherheitsüberlegungen wie Schutz und Vorsorgegedanken für eigene Sammlungen bis zu uneingeschränkt gemeinnützigen, ganz altruistischen Ideen, wie dem Wunsche uneigennütziger Förderung eines Zieles.

Allen Motiven aber ist zumindest der überwiegende Aspekt eines Nutzens für die Allgemein-heit gemeinsam. Auch das Bemühen eines Stifters, sich durch kunst- und kulturfördernde Taten einen über das eigene Erdenleben hinaus reichenden Nachruhm zu schaffen, sollte nicht zu einer Geringschätzung des Gewinns und Nutzens für die Allgemeinheit führen.

Zukunftsorientierte Stifter und Stiftungen gehen von der Erkenntnis aus, daß unsere Gesell-schaft ohne Kunst und Kultur keine Zukunft hat. Beide Bereiche sind geistiger Ausdruck der Menschen und ihrer Geschichte, auf ihr gründet sich menschliche Gemeinschaft. Kunst und Kultur stehen für die Gesamtheit der geistigen, sozialen und materiellen Formen, in denen die Menschen ihr eigenes und ihr gemeinschaftliches Leben über die natürlichen Grundlagen und Voraussetzungen hinaus gestalten und entwickeln.
Und trotzdem unterliegen sie in der heutigen Zeit einem ständigen Legitimationszwang. Häufig wird nicht mehr der Eigenwert des einzelnen Kunstereignisses beurteilt, sondern der Rang der Veranstaltung lediglich an Besucherzahlen gemessen.

Die private Kunstförderung steht seit Mitte des letzten Jahrhunderts als zweite Säule der Finanzierung neben der Kunstförderung als Staatsaufgabe. Sie erlangt derzeit eine in erster Linie auf finanziellen Notwendigkeiten basierende Wiederbelebung. Die Zeiten, als Pessimisten den Niedergang der Kunst und eine kommerzielle Vereinnahmung der geförderten Künstler durch die privaten Förderer und Stifter sahen, sind überwunden.

Gemeinnützige Stiftungen sind für die Verbesserung und Veränderung der menschlichen Lebensumstände wie auch für die Entwicklung der Gesellschaft unentbehrlich. Sie stellen priva-te Mittel und Möglichkeiten, Know-How und Ideenreichtum zur Lösung gesellschaftlicher Probleme und Fragestellungen zur Verfügung und bedeuten insofern eine effektive Alternative zu den Mittel verteilenden öffentlichen Geldgebern.
Rund 11 % der in der Bundesrepublik bekannten, gemeinnützigen Stiftungen geben als Schwerpunkt ihrer Stiftungsarbeit die Förderung von Kunst und Kultur an. Sie befinden sich damit auf Platz 4 der Skala der Stiftungszwecke.

Ein Grund für die Attraktivität der Kunst- und Kulturförderung ist vermutlich, daß entsprechende Stiftungen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen können und durch kurze We-ge bei der Entscheidungsfindung schnell, unbürokratisch, zielorientiert und effektiv fördern können. Anders als die Förderung mit öffentlichen Mitteln, die wohl nicht immer ganz frei und ausschließlich kunstorientiert sein kann und in der demokratischen Gesellschaft stets mehrheits- und konsensfähig sein sollte, können Stiftungen unkonventionell und subjektiv entscheiden und fördern.

In Folge der beschränkten Handlungsspielräume, der finanziellen Engpässe und knappen Kassen der öffentlichen Hände hält die Öffentlichkeit wieder verstärkt nach privaten Mäzenen und Sponsoren Ausschau und erinnert sich der Stiftungen als altbewährter Form von Bürger-initiativen.

Der Mäzen, der eine kunst- oder kulturfördernde Stiftung ins Leben ruft, erfüllt mit der Umsetzung der seiner Stiftung gegebenen Zwecke eine selbst gestellte, öffentliche Aufgabe und hilft damit in zunehmendem Maße bei der Ausfüllung finanzieller Lücken, die der Staat hinterläßt.
Der Staat antwortet auf derart uneigennütziges Handeln mit gewissen, zweifellos auch noch weiter ausbaubedürftigen, steuerlichen Anreizen. Auch der Vergleich mit den Vereinigten Staaten zeigt nämlich, daß ein Mehr an Entgegenkommen des Staates ein vielfaches Mehr an privatem Interesse wecken kann, wobei eine Steuerersparnis regelmäßig kein sinnvoller Grund für eine Stiftungserrichtung sein kann, da die Ersparnis im Höchstfall 2/3 des eingesetzten Kapitals kompensiert. Der Stifter gibt in jedem Fall mehr als er an Steuern spart und leistet mehr für die Allgemeinheit, als wenn er nur seine Steuern zahlt.

Primäre Motivation des Stifters muß der Wunsch sein, das einsetzbare Vermögen einem selbst gewählten Zweck auf Dauer zu gute kommen zu lassen. Dies basiert zumeist auf einer inneren Verpflichtung, einer ethischen Verantwortung, einer Vision oder der Erkenntnis, mit einer eigenen Stiftung einen Mißstand abstellen, lindern oder gar etwas Positives aufbauen zu kön-nen.

Solche persönlichen Motivbündel lassen sich besonders häufig bei Stiftern für Kunst und Kultur finden. Beispielhaft seien nur die bekannten Sammler, Stifter und Museumsgründer Peter und Irene Ludwig, Henri Nannen oder Lothar-Günther Buchheim genannt.

Auch historisch läßt sich belegen, daß Mäzenatentum und Kunst- und Kulturförderung primär mit der Leidenschaft zum Sammeln zusammenhängen. Nicht ohne Grund nehmen daher in der Geschichte des Mäzenatentums Auftraggeber und Sammler ergänzende Rollen ein, wenn sie nicht sogar zusammenfallen.

Schon im vorchristlichen Rom galt der als Kunstförderer und Namenspatron aller Stifter bekannt gewordene Staatsmann Gaius Cilnius Maecenas als Vorbild einer kunstsinnigen Gesellschaft. Vor allem in der Renaissance entstanden auf der Grundlage des Humanismus und eines neu erwachten Verständnisses für die Individualität des Menschen gewaltige Kunstschöpfun-gen.

Fürstliches Sammeln und privates Mäzenatentum mit öffentlichem Charakter lagen zum Ausgang des 18. Jahrhunderts ebenso wie die Kunstförderung in einer Hand. Persönliche Vorlieben und Konventionen eines Geschmacks internationaler Orientierung lieferten die Maßstäbe für Hof und Adel. Das 18. Jahrhundert brachte aber auch den Anbruch einer neuen Bildungs-bewegung. Neben den Residenzsammlungen stellten sich die Vorläufer der späteren Museumsgründungen im 19. Jahrhundert ein. Die soziale Erweiterung der Klientel durch das sich formierende Sammler- und Förderwesen zwischen Kaufmanns-, Gelehrten- und Bildungsschicht, später der Industriellen der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, bedeutete für die Künstler Freiheit und Zwang zugleich. Der Gedanke des Sammelns, der Kunstförderung und der Musealisierung gewann ein neues Fundament an Gründen und Motiven. In Deutschland traten nach 1918 an die Stelle kunstfördernder Fürsten die Länder; den Platz adliger und groß-bürgerlicher Mäzene haben die Kommunen eingenommen. Neu hinzugekommen sind breite Bevölkerungskreise, die im Rahmen ihrer Sammelleidenschaft neben konventionellen Sam-melgebieten wie Briefmarken, Bierdeckeln und Münzen auch ungewöhnliche Objekte wie Spazierstöcke, Flaschenöffner, Osterhasen, Nikoläuse oder Nachttöpfe zusammentragen und dadurch Teilbereiche der Zivilisation konservieren, der Öffentlichkeit zeitweise zugänglich machen und überliefern.

Interpretiert man den Begriff des Mäzenatentums in einem allgemeinen und umfassenden Sinne als Kulturpflege, so scheint eine Umkehrbarkeit dieser Entwicklung unvorstellbar: Ein nennenswertes nichtstaatliches Mäzenatentum, ist heute nicht mehr denkbar. Es wird auch in Zukunft trotz Ebbe in den Kassen weitgehend Sache der öffentlichen Hand bleiben, die repräsentativen Museen und ähnliche Institutionen zu unterhalten.

Betrachtet man aber die Kunstförderung als Förderung der Gegenwartskunst, die im Kaiserreich fast ausschließlich zu einem Betätigungsfeld privater Mäzene wurde, die nicht mehr die Kunst in den eigenen Dienst stellten sondern sich selbst in den Dienst der Kunst und damit einen Beitrag für die Kunstentwicklung leisteten, so sind derartige Einzelpersönlichkeiten auch heute unverzichtbar.

Neu hinzugekommen sind neben dem Kunst- und Kultursponsoring der Wirtschaft auch Mischfinanzierungen von privaten Förderern mit den Sachwaltern öffentlicher Kassen sowie das Mäzenatentum in Form von Spendensammlungen und als Summe kleiner Leistungen Vie-ler an Stelle der individuellen Wohltat eines einzelnen, wobei deren Bedeutung nicht an die Summe der Leistungen der individuellen Mäzene heranreicht, ihnen aber den Boden bereiten und deshalb keinesfalls unterschätzt werden dürfen.

Schon zahlenmäßig fördern die meisten Kulturförderstiftungen die Bildenden Künste. Sie lassen sich nach ihren Förderbereichen in solche unterscheiden, welche die Malerei und solche, die die Bildhauerei fördern.

Neben Stiftungen, die Sammlungen und Künstlernachlässe besitzen oder solchen, die Sammlungen durch Leihgaben oder finanzielle Zuwendungen unterstützen, sind Stiftungen zu nen-nen, die selbst ein Museum unterhalten und solche, die durch Preise, Ausstellungsbeihilfen oder Stipendien den künstlerischen Nachwuchs fördern.

Stellvertretend seien hier nur die “Kulturstiftung Dresden der Dresdner Bank”, die “Hypo-Kulturstiftung” in München mit ihrer überregional bekannten Kunsthalle und die “Stiftung Kunst und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen”, sowie die “Kulturstiftung des Freistaates Sachsen”, die “Kulturstiftung der deutschen Wirtschaft” und die “Kulturstiftung Ruhr” ge-nannt.

Als Beispiel für eine Kunstsammlung, die in der Rechtsform einer Stiftung in einem eigenen Museum ausgestellt und erhalten wird, sei auf die Gemäldesammlung der klassischen Moderne und der zeitgenössischen Kunst von Henri Nannen hingewiesen, die in der stiftungseigenen Kunsthalle in Emden ausgestellt wird.

Die “Georg Kolbe-Stiftung” wie auch die “Ernst Barlach Stiftung”, die die künstlerischen Nachlässe der Bildhauer sammeln, erhalten, fördern und wissenschaftlich aufbereiten, unterhalten zu diesem Zweck jeweils ein Museum in den ehemaligen Ateliers der Künstler in Berlin und Güstrow. Auch die “Stiftung Bröhan” in Berlin unterhält ein Museum. Es beherbergt Kunsthandwerk und Möbel des Jugendstils und des Art déco sowie Gemälde der Berliner Secession. Die “Anita Moor-Stiftung” in Fürstenfeldbruck beispielsweise hat die Aufgabe, den ihr übertragenen Nachlaß des Malers Henrik Moor zu pflegen, die Sammlung durch Zukäufe zu vervollständigen und Ausstellungen der Werke durchzuführen.

Im Gegensatz zu von Künstlern oder deren Angehörigen errichteten Stiftungen, die dann regelmäßig in erster Linie eine dauerhafte Heimstatt für einen künstlerischen Nachlaß bilden sollen, sind Stiftungen zu unterscheiden, die aus Sammelleidenschaft zusammengetragene Sammlungen zu einem bestimmten Gebiet umfassen.

Für derartige Stiftungen kann neben der bereits genannten “Stiftung Bröhan” auch die “Adolf und Luisa Haeuser-Stiftung für Kunst und Kulturpflege” in Frankfurt genannt werden. Ihr wurde neben einem größeren Vermögen eine Kunstsammlung von besonderem Rang übertragen, die als Dauerleihgabe in die Frankfurter Museen Eingang fand. Heute beschränkt sich die Stiftung mit ihrer Hilfe nicht nur auf den Kauf von Kunstwerken sondern fördert auch ihre Entstehung durch die Vergabe von Aufträgen.
Die “Fritz Behrens Stiftung” in Hannover bedenkt das Sprengel Museum und auch die “Cor-nelsen Kulturstiftung” unterstützt Gemäldeankäufe durch Museen finanziell. Auch die “Jose-fine und Eduard von Portheim Stiftung für Wissenschaft und Kunst” in Heidelberg ist erwähnenswert. Sie ist Eigentümerin einer völkerkundlichen Sammlung, deren Objekte der Stifter auf zahlreichen Auslandsreisen erwarb und die den Kern des Museums der Stiftung bilden. Die “Kulturstiftung der deutschen Wirtschaft” erfüllt ihren Stiftungszweck auch durch die Vergabe von Preisen an Künstler für hervorragende künstlerische Leistungen oder die Gewährung von Stipendien und Förderpreisen, wobei auch die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Ausstellungen in der Satzung vorgesehen ist. Ähnlich läßt sich auch der Zweck der “Karl Schmidt-Rottluff Förderungsstiftung” umreißen, die Maler, Grafiker und Bildhauer, die für ihre Vorhaben auf finanzielle Zuwendungen angewiesen sind, unterstützt.

Unter den Literaturförderstiftungen ist an erster Stelle die “Stiftung Lesen” zu nennen, die sich den Grundlagen des Lesens in der Gesellschaft zuwendet und sich neben der Förderung des Lesens von Buch, Zeitschrift und Zeitung, der Pflege und Erhaltung einer zeitgemäßen Lese- und Sprachkultur und der Lese- und Leserforschung sowie der kulturellen Jugend- und Erwachsenenbildung verschrieben hat.

Auch die “Peter Suhrkamp-Stiftung” gehört zu diesem Kreis. Sie fördert Literatur und Litera-turwissenschaften, ebenso wie die von Jan Philipp Reemtsma errichtete “Arno Schmidt Stif-tung”. Sie verfolgt primär die Werkpflege des den Namen gebenden Autors. Neben der Dar-stellung und Erforschung seiner Werke und seiner Persönlichkeit hat sie aber auch die allgemeine Aufgabe der Förderung der Literatur und der Autorenförderung.

Ein Beispiel für eine Stiftung, die dem Andenken eines Schriftstellers und Autors gewidmet ist, ist auch die “Karl-May-Stiftung” in Radebeul bei Dresden. Sie unterhält ein Karl-May-Museum und unterstützt in Not geratene Schriftsteller, Journalisten und Redakteure. Stellver-tretend für die große Zahl von Literaturförderstiftungen, die auch Literaturpreise oder Stipen-dien vergeben, sollen die “Horst-Bienek-Stiftung” mit ihrem gleichnamigen Preis für Lyrik und die “Bertha Koempel-Stiftung” mit dem Villa Waldberta-Stipendium für auswärtige Künstlerinnen und Künstler aus München sowie die “Kester-Haeusler-Stiftung” aus Fürsten-feldbruck genannt werden. Letztere vergibt allerdings keinen eigenen Preis, sondern unter-stützt Preisvergabe und Preissumme des Weilheimer Literaturpreises, des einzigen Literatur-preises in Deutschland, der von einer Schülerjury einem Schriftsteller oder einer Schriftstellerin zuerkannt und durch die Stadt Weilheim in Oberbayern vergeben wird. Sie unterhält in ihrem Stiftungsdomizil auch ein über die Region hinaus wirkendes Veranstaltungsforum, in dem neben Vortragsveranstaltungen auch einzelne Lesungen stattfinden.

Als Beispiel für eine aus einer Lotterie und zahllosen – auch kleinen – Gaben entstandene Stiftung soll die “Deutsche Schillerstiftung von 1859” mit Sitz in Weimar angeführt werden, die 1995 nach vielen Wirren als selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts eine Wiedergeburt erfahren hat. Sie ist eine der ältesten literaturfördernden Stiftungen, die sich einst der Hilfe und Unterstützung notleidender Schriftsteller und Schriftstellerinnen verschrieben hatte. Heute, da es die Künstlersozialversicherung gibt, fördert sie, nach Modifizierung ihrer Satzung, jenen Personenkreis durch die jährliche Vergabe von Ehrengaben für das literarische Werk, ohne die soziale Situation im Einzelfall zu vernachlässigen.

Im Bereich der die Musik fördernden Stiftungen ist die als “Nobelpreis für Musik” bekannt gewordene Hauptauszeichnung der “Ernst-von-Siemens-Musikstiftung” mit der alljährlich die Lebensleistung eines Komponisten, Dirigenten, Instrumentalisten, Sängers oder Musikwissen-schaftlers gewürdigt wird, die wohl höchstdotierte Förderung. Zusätzlich werden aber auch junge und jüngere Komponisten, Interpreten, musikalische Projekte, Kammerchöre, Orchester, wissenschaftliche Arbeiten und Ausbildungsstätten durch die Stiftung gefördert.
Die “Deutsche Stiftung Musikleben” unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten mit Sitz in Hamburg ist in der Öffentlichkeit bekannter. Ihr wurde die Aufgabe zugewiesen, überall dort tatkräftig zu helfen, wo es gilt, Schwächen in der Förderung des musikalisch-künstlerischen Nachwuchses und des deutschen Musiklebens zu überwinden. Zur Begabtenauslese dienen ihr die Wettbewerbe “Jugend musiziert”, die “Bundesauswahl Konzerte junger Künstler – Podium junger Solisten” und der “Deutsche Musikwettbewerb”. Preise, Stipendien und die Vermittlung von Konzerten im In- und Ausland sowie der zusammen mit dem Bundesministerium des Inneren eingerichtete Deutsche Musikinstrumentenfonds, für den die Stif-tung die kostbaren Instrumente der Bundesrepublik treuhänderisch verwaltet und diese sowie eigene Instrumente sammelt und neue erwirbt, die sie den jungen hochbegabten Musikern zur Verfügung stellt, runden das Spektrum ab. Die “Rudolf-Eberle-Stiftung” vergibt Stipendien und stellt hochwertige Instrumente zur Förderung junger Streicher und Streicherinnen, die eine solistische Tätigkeit anstreben, zur Verfügung. Auch die “Jürgen-Ponto-Stiftung zur Förderung junger Künstler” unterstützt hochbegabte junge Musiker mit unterschiedlichen Förde-rungsmaßnahmen wie Konzertveranstaltungen und Stipendien. Die “Marie-Luise-Imbusch-Stiftung” fördert ebenso wie die “Franz Wirth-Gedächtnis-Stiftung zur Förderung des musika-lischen Nachwuchses” oder die “Johannes Brahms-Stiftung” junge Musiker. Die gleichen Ziele verfolgt auch die “Franz Grothe-Stiftung” aus München. Sie hat die Pflege der Tonkunst zur Aufgabe erhalten und soll neben der Pflege des Andenkens an Franz Grothe befähigte und bedürftige Komponisten, Musikstudierende oder in Not geratene Berufsmusiker oder frühere Berufsmusiker durch Zuwendungen unterstützen.

Die “Christoph und Stephan Kaske Stiftung” hat den Zweck, Komponisten und ausführende Musiker im Bereich der modernen Klassik, des Free-Jazz und der Computermusik zu fördern und vergibt für erkennbare Verdienste um die kompositorische und ausführende Weiterent-wicklung der neuen Musik und eine dafür vorhandene Begabung einen Preis. Die “GEMA-Stiftung” unterstützt bedürftige Komponisten, Textdichter und Musikverleger sowie deren Angehörige. Der Förderung junger Sängerinnen und Sänger hat sich die “Bertelsmann Stiftung” mit ihrem alle zwei Jahre in Gütersloh stattfindenden Internationalen Sängerwettstreit “Neue Stimmen” für den Nachwuchs im Opern- und Operettenfach angenommen. Auch die Carl Orff-Stiftung veranstaltet einen Internationalen Gesangswettbewerb und die “Robert-Stolz-Stiftung e.V.” hat sich die Förderung des Nachwuchses für Unterhaltungsmusik und Operette zur besonderen Aufgabe gemacht.

Für den Bereich der Darstellenden Kunst vergeben die wenigsten Kulturförderstiftungen Mittel. Als Beispiel kann die “Körber-Stiftung” in Hamburg genannt werden. Sie vergibt einen “Rolf-Liebermann-Preis” an Opernkomponisten für noch nicht aufgeführte Opernwerke für Libretto und Partitur oder den “Boy-Gobert-Preis”, mit dem Schauspieler ausgezeichnet werden, die an Hamburger Bühnen tätig und nicht älter als 30 Jahre sind. Die “Stiftung Preußi-sche Seehandlung” vergibt einen Theaterpreis und die “Johanna-, Friedrich Wilhelm- und Will-Ringelband-Stiftung” in Bensheim vergibt für eine hervorragende schauspielerische Leistung an einer deutschsprachigen Bühne den “Gertrud-Eysoldt-Preis”. Die nach dem 1975 erst 28jährig verstorbenen Solotänzer der Münchner Staatsoper benannte “Heinz Bosl-Stiftung”, die erste Ballett-Stiftung in der Bundesrepublik, fördert den Nachwuchs für Tanz und Choreographie, die Steigerung des tänzerischen Niveaus und die Werbung neuer Freunde für die Tanzkunst. Die “Marie-Seebach-Stiftung” in Weimar setzt dagegen am anderen Ende eines Künstlerlebens an und gewährt speziell Bühnenkünstlern eine Altenhilfe.

Die Förderung der Schönen Künste ist ein besonders dankbares, positiv wirkendes Betäti-gungsfeld. Es verspricht Stiftern zu Lebzeiten Freude und Genugtuung und sichert ihnen durch die Verbindung des eigenen Namens mit den Stiftungsaktivitäten auch nach dem Tod in hohem Maße öffentliche Wertschätzung und Anerkennung.