Die Grabpflege ist ein zentrales Problem im Testamentsrecht, genauso wie im Vorsorgevollmachtsrecht. Fälle sind bekannt geworden, bei denen auch Prominente vergessen haben, in ihrem Testament oder sonst wie Regeln zu treffen, wer ihre Grabpflege übernimmt. Die Gräber werden zwar in den ersten Jahren noch gepflegt, aber in den darauffolgenden Jahren werden sie dann liegen gelassen und sehen oft wie Müllhalden […..]
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