Wie kann der Pflichtteilsberechgtigte den Wert des Nachlasses und damit die Höhe seines Pflichtteils ermitteln?

Der Pflichtteilsberechtigte, der nicht selbst Erbe ist, hat gegenüber den Erben einen weitreichenden Auskunftsanspruch. Er kann gegenüber dem Erben Auskunft in Form eines (ggf. notariellen) Bestands- und Vermögensverzeichnisses über den Bestand des Nachlasses verlangen (§ 2314 BGB). Es muss sich um eine Dokumentation über den Stand des Vermögens des Erblassers zum Todeszeitpunkt handeln. Darüber hinaus kann er verlangen, dass der […..]
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