Ein Testament ist auch dann formwirksam, wenn der/ die Testierende seine/ ihre Unterschrift oberhalb der letztwilligen Verfügung platzieren, wenn unter dem Text kein Platz mehr ist.
OLG Celle, 06.06.2011 6 W 101/11
Ein Testament ist auch dann formwirksam, wenn der/ die Testierende seine/ ihre Unterschrift oberhalb der letztwilligen Verfügung platzieren, wenn unter dem Text kein Platz mehr ist.
OLG Celle, 06.06.2011 6 W 101/11