Der Einsatz eines Testamentsvollstreckers bietet einige Vorteile. Zum einen wird durch die Mitwirkung eines Testamentsvollstreckers die Auseinandersetzung des Nachlasses gerade bei mehreren Erben vereinfacht. Weiterhin kann der Bestand des Nachlasses gerade bei Unternehme vor geschäftsunerfahrenen oder ungeeigneten Erben geschützt werden. Auch bei minderjährigen Erben kann der Einsatz eines Testamentsvollstreckers von Vorteil sein, damit ein Schutz vor Eingriffe durch den gesetzlichen Vertreter in den Nachlass gewährleistet werden kann.
Beim Einsatz eines Testamentsvollstreckers wird das Nachlassvermögen auch vor Gläubigern der Erben geschützt. Diese können sich gem. § 2214 BGB nicht an die der Testamentsvollstreckung unterworfenen Nachlassgegenstände halten. Auch kann der Testamentsvollstrecker die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen sicherstellen.