Die Minderung des Reisepreises

Rente_3.jpgWenn in den schönsten Wochen des Jahres etwas schief geht, bzw. der Urlaub nicht dem entspricht, was im Reisekatalog angeboten wurde, dann steht man als Urlauber nicht ohne Möglichkeiten da. Vielmehr hat man die Möglichkeit, den Mangel der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen und im Nachhinein den Preis, den man für die Reise gezahlt hat, zu mindern. Um wie viel der Preis gemindert werden kann, ergibt sich aus nachfolgender Minderungsliste, die durch Anklicken des Textes aufgerufen werden kann.

Minderung des Reisepreises