Urteil des LG Düsseldorf: Patient darf Akten einsehen

med_2.jpgNach einer Entscheidung des Landgericht Düsseldorf haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Krankenakte zu nehmen, und Ärzte haften für die Richtigkeit. Aber: Mediziner müssen die Richtigkeit der Behandlungsunterlagen nicht zusätzlich schriftlich bestätigen (Landgericht Düsseldorf, Az: 3 O 106/06).