Eine Sensationsentscheidung hat der Bundesgerichtshof am 20.10.2021 getroffen. Danach
können Treppenhauslifte, die in Häusern eingebaut worden sind, zurückgegeben werden,
wenn der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen der Firma, sondern im Haus des Betroffenen –
was meist der Fall ist-, abgeschlossen wurde. Egal wie lange der Einbau schon erfolgt ist, der
Widerruf ist möglich, wenn auf das Widerrufsrecht des Vertragspartners, also hier des älteren
Menschen oder der Angehörigen, die den Vertrag abgeschlossen haben, nicht hingewiesen
wurde.