Elternunterhalt

Erbschaft_1.jpgUnterhaltsansprüche der Eltern gegen ihre Kinder kommen dann in Betracht, wenn die Eigenmittel im Alter nicht mehr zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs ausreichen oder wenn die pflegebedürftigen Eltern die hohen Pflegekosten einer Heimunterbringung nicht mehr allein mit ihrem Einkommen aus der Rente abdecken können. Meist übernimmt das Sozialamt die Kosten und nimmt dann später Regress bei den Kindern.