Voraussetzungen für die Gewährung von Elternunterhalt

Erbschaft_1.jpgGem. § 1610 I BGB haben Eltern einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt wenn die unterhaltsbedürftig sind. Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt aufzukommen (§ 1602 I BGB). Wie viel den Eltern gewährt wird, hängt zum einen vom eigenen Bedarf ab, zum anderen von der Leistungsfähigkeit des Kindes.