Demenz – Schadenersatz – Probleme

Es besteht die Gefahr, dass bei dementen Menschen die Versicherungen Schäden nicht übernehmen, die aufgrund der Demenz eingetreten sind. Hat der ältere Mensch beispielsweise den Herd angelassen, weil er vergessen hatte, dass er ihn angestellt hatte, dann gibt es hier schon ein erhebliches versicherungsrechtliches Problem, wenn die Haftung dann nicht gegeben ist, wenn der Verursacher in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt ist.

Demente gelten, wie Kinder bis zu sieben Jahren, nicht als deliktfähig. Schwierigkeiten treten auch auf Seiten der Versicherung auf, da sie nachweisen muss, dass derjenige so dement war, dass er nicht mehr deliktfähig ist. Hatte der Demente nämlich zwischenzeitlich immer wieder lichte Augenblicke, ist es fraglich, ob er deliktunfähig war. Es empfiehlt sich, mit der Versicherung die Situation, die durch die Demenz eingetreten ist, zu besprechen. Gegebenenfalls gibt es über Zusatztarife die Möglichkeit, das Risiko auch abzusichern.