Die Leistungen der Pflegekassen

Bestattung_kosten.jpgFolgende Leistungen werden von den Pflegekassen übernommen:
• Pflegesachleistung: Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Kasse zahlt bei Pflegestufe I: 384 Euro; Pflegestufe II: 921 Euro; Pflegestufe III: 1.432 Euro, Härtefall: 1.918 Euro. Als Härtefall bezeichnet werden Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufe III, deren Pflegebedarf so außergewöhnlich hoch ist, dass er über das übliche Maß dieser Pflegestufe hinausgeht. Dabei spricht man auch von Pflegestufe IV. Die Hürden für eine Anerkennung als „Härtefall“ liegen jedoch sehr hoch.
• Pflegegeld: Das so genannte Pflegegeld wird gezahlt, wenn ehrenamtliche Pfleger die häusliche Pflege übernehmen. Das können zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn sein. Die Kasse zahlt bei Pflegestufe I: 205 Euro; Pflegestufe II: 410 Euro; Pflegestufe III: 665 Euro.
• Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Dabei werden prozentuale Anteile der nicht verbrauchten Pflegesachleistung auf das Pflegegeld angerechnet.
• Kurzzeitpflege: Wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend stationär gepflegt wird, zum Beispiel, weil pflegende Angehörige Urlaub machen. Die Kasse zahlt für Pflegeleistungen bei allen Pflegestufen 1.432 Euro pro Jahr, für insgesamt maximal 28 Tage.
• Vollstationäre Pflege: Wenn ein Pflegebedürftiger auf Dauer in einem Pflegeheim oder einer speziellen Einrichtung gepflegt wird. Die Kasse zahlt für Pflegeleistungen bei Pflegestufe I: 1.023 Euro; Pflegestufe II: 1.279 Euro; Pflegestufe III: 1.432 Euro; Härtefall: 1.688 Euro. Tages-/Nachtpflege: Wenn ein Pflegebedürftiger ergänzend zur häuslichen Pflege auch noch stationär betreut wird. Die Kasse zahlt für Pflegeleistungen bei Pflegestufe I: 384 Euro; Pflegestufe II: 921 Euro; Pflegestufe III: 1.432 Euro; Härtefall: 1.918 Euro.
• Zusätzliche Betreuungsleistungen:
Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegestufe I eingestuft sind, erhalten pro Jahr 460 Euro zusätzlich von der Pflegekasse für Betreuungsleistungen erstattet. Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst (MDK) in seinem Gutachten einen erheblichen Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung, wie bei Demenz, festgestellt hat.
• Pflegekurse: Die Kasse zahlt für externe Kurse durch Pflegedienste, aber auch für Kurse zu Hause.
• Soziale Sicherung von Pflegepersonen: Die Pflegekasse übernimmt ergänzende Leistungen, z.B. Rentenversicherung oder Unfallversicherung, für ehrenamtliche Pflegende, die mindestens 14 Stunden pro Woche pflegen.