Vorsorgevollmachtmissbrauch/Kontrollbetreuung

Sobald potentielle Erben schon zu Lebzeiten des Erblassers feststellen, dass ein Erbschleicher sich eine Vorsorgevollmacht vom Erblasser unterschreiben ließ, ist dringender Handlungsbedarf geboten. Meist werden die neuen Vorsorgevollmachten dazu missbraucht, die Vorsorgevollmachten der Angehörigen zu widerrufen. Dieser Taktik ging in vielen uns geschilderten Fällen ein wochenlanges Schlechtmachen der Angehörigen, die bisher die Vorsorgevollmachten hatten, voraus. Sie sollten zumindest ab jetzt -sofort- Expertenrat einholen, weil Sie sich mit recht guten Erfolg gegen diese Handlungsweise wehren können. Es gibt rechtlich – beispielsweise über einen Antrag auf Kontrollbetreuung – die Möglichkeit, die neue Vorsorgevollmacht – über einen speziellen Antrag bei Gericht-vernichten zu lassen. Sie benötigen -auch wenn Sie nur die Vermutung der Vorgehensweise in dieser Art haben – sofort Hilfe von Experten, die Erfahrung mit Erbschleicherfällen haben.