Anspruch auf erneuten Zuschuss für eine behindertengerechten Wohnung nach Umzug

Erbschaft_3.jpgEin 71-jähriger Senior, der nach mehreren Schlaganfällen ständig an einen Rollstuhl gebunden. Es wurde ihm ein Zuschuss für die Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung gewährleistet. Nach einem Umzug musste die neue Wohnung ebenfalls behindertengerecht ausgestattet werden, insbesondere musste ein Treppenlift eingebaut werden, da sich die neue Wohnung im Keller des Hauses befand. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass auch im Fall eines Umzuges ein Anspruch des pflegebedürftigen Versicherten auf einen zweiten Zuschuss zur Verbesserung seines individuellen Wohnumfelds begründet ist.
Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.04.2007 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.