Anspruch auf Pflegewohngeld nach Übertragung des Grundbesitzes

Rente_1.jpgEiner 81-jährigen Heimbewohnerin wurde die Zahlung von Pflegewohngeld verweigert, da sie noch Grundbesitz im Eigentum hatte.

Die Seniorin hatte kurz nach ihrem Einzug im Pflegeheim das Eigentum unter Einräumung eines Nießbrauchrechts an ihre Tochter verschenkt, der Vertrag war jedoch sittenwidrig, da das Rechtsgeschäft nach seinem Beweggrund und Zweck in erster Linie darauf angelegt war, Vermögensverhältnisse zum Schaden des Sozialhilfeträgers und damit auf Kosten der Allgemeinheit zu regeln um so ihr eigentlich nicht zustehendes Pflegewohngeld zu erhalten.

Das Urteil des VG Düsseldorf vom 25.01.2008 kann bei Interesse unter sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.