Auch bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung kann ein Räumungsanspruch im Einzelfall nicht gegeben, weil die Mieterbelange höher zu werten sind. Dies war der Fall in einem Urteil des LG Bochum vom 16.02.2007. Hier hatte die Eigenbedarfskündigung keinen Erfolg, da sie für den Mieter eine unzumutbare Härte darstellen würde, weil der hochbetagte, blinde und auch sonst schwer kranke Mieter bereits jahrzehntelang in der Wohnung lebt, deshalb mit seiner Wohnumgebung stark verwurzelt ist und in fremder Umgebung völlig hilflos wäre.