Eigenbedarfskündigung für den Neffen

Erbschaft_3.jpgDas AG Nürtingen hatte einen Fall zu entscheiden, in dem sich die Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung durch einen Vertreter des pflegebedürftigen Vermieters wehren.

Zu den weiter entfernten Angehörigen muss ein solch enges familiäres Verhältnis bestehen, dass der Vermieter gegenüber diesen Angehörigen rechtlich oder moralisch zur besonderen Fürsorge verpflichtet ist, aus welcher dann auch die Verpflichtung folgt, für diesen Familienangehörigen eine Wohnung zu besorgen. Dieses besonders enge Verhältnis muss über das normale Verwandtschaftsverhältnis hinausgehen. Da der Vermieter als Pflegefall nicht mehr in der Lage war, selbst über die Kündigung zu entscheiden, muss das erforderliche Näheverhältnis bereits zu einer Zeit bestanden haben, als der Vermieter noch in der Lage gewesen wäre, die Kündigung selbst auszusprechen.

Das Urteil des AG Nürtingen kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t.online.de angefordert werden.