Pflicht zum Schnee schippen

 

Bei den derzeitigen Wetterverhältnissen stellt sich oftmals die Frage, ob auch Senioren noch Schnee schippen müssen. 

 

Dies hatte unter anderem das Amtsgericht Hamburg- Altona zu entscheiden.

Eine ältere Dame (68 Jahre alt), die in ihrem Mietvertrag die Pflicht zum Räumen von Schnee und Eis für den Gehweg übernommen hatte, teilte ihrem Vermieter mit, dass sie den Winterdienst aufgrund ihres Alters nicht mehr ausführen kann. Dem Schreiben legte sie ein ärztliches Attest bei. Daraufhin beauftragte der Vermieter eine Firma, die den Winterdienst übernommen hatte und stellte dies der älteren Dame in Rechnung. Die Seniorin zog vor Gericht und gewann. 

 

Das Amtsgericht Altona führte aus, dass soweit es älteren Mietern nicht mehr möglich sei, Winterdienste auszuführen, müssen sie die Kosten für eine Ersatzkraft nicht tragen, da körperliche Einschränkungen aufgrund des Alters nicht nur eine vorübergehende Unmöglichkeit begründe, sondern ein dauernder Zustand sei. 

 

Vorsicht jedoch: Dieses Urteil ist nicht auf kurzzeitig Erkrankte oder Urlauber übertragbar. 

 

Tanja Stier 

Rechtsanwältin