Wann darf der Vermieter einem Senior kündigen?

Erhält ein älterer Mitmensch die fristlose Kündigung, so ist der Wohnungsechsel in der Regel mit einem erheblich höheren Aufwand verbunden. Zwar gilt das Mietrecht für jeden Bürger, jedoch genießen ältere Menschen aufgrund ihres hohen Alters und der mit dem Alter einhergehenden Einschränkungen besonderen Rechtsschutz. Sie haben insbesondere bei einer Zwangsräumung die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Der Vermieter ist bei Mietschulden oder dann, wenn die Miete regelmäig unpünktlich gezahlt wird, berechtigt, die fristlose Kündigung auszusprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine fristlose Kündigung bei Eigenbedarf möglich. Wurde bereits eine Räumungsklage angestrengt, dann kann der Mieter bei der Räumung noch Gründe vorbringen, weshalb er in der Wohnung bleiben muss. Die Sozialklausel, die in § 574- 574c BGB verankert ist, erlaubt einen Widerspruch gegen die Kündigung in besonders schwerwiegenden Fällen.

Als solche Härtefälle gelten auch das hohe Alter und ein schlechter Gesundheitszustand. Auch eine lange Mietdauer kann als solcher Härtfall gelten. Im Rahmen der Sozialklausel wird auch darauf geachtet, dass ob ein Wohnungswechsel für einen Mieter mit erheblichen gesundheitlichen Nachteilen verbunden ist. Dies kann insbesondere bei älteren Menschen der Fall sein, denen durch ihre Wohnung, die sie oftmals bereits Jahrzehnte bewohnt haben, Vertrauen und Sicherheit geben. Es muss hierbei das Interesse des Vermieters gegen das Recht des Mieters abgewogen werden.

Sind jedoch mehr als zwei Monatsmieten nicht gezahlt worden, dann greift die Sozialklausel in diesen Fällen nicht ein.

Tanja Stier

Rechtsanwältin