Wohnrecht bei Umzug ins Pflegeheim

Erbschaft_2.jpg In einem Fall hatte eine Mutter ihr Grundstück an ihrem Sohn übertragen und sich hierfür ein lebenslanges Wohnrecht für eine Wohnung im Edgeschoss sichern lassen. Nachdem die Seniorin ein Pflegefall wurde, wurde die Wohnung an einen Dritten vermietet. Der Träger der Sozialhilfe verlangte nun die Pfelgekosten vom Sohn zurück. Das Gericht stellte klar, dass auch ohne eine ausdrückliche Vereinbarung der Vertrag zwischen Mutter und Sohn dahingehend ausgelegt werden kann, dass der Sohn sehr wohl berechtigt sein soll, die Wohnung an einen Dritten zu vermieten, wenn der Wohnrechtsinhaber wegen Pflegebedürftigkeit die Wohnung nicht mehr nutzen kann. Allerdings darf der Sohn nicht gezwungen werden, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Da er dies aber getan hat, muss er die Mieteinnahmen an seine Mutter ausbezahlen.

Das Urteil des BGH vom 09.01.2009 kann bei Interesse über sen.kester-haeusler-stiftung@t-online.de angefordert werden.