Grabpflege

Die Grabpflege ist ein zentrales Problem im Testamentsrecht, genauso wie im
Vorsorgevollmachtsrecht. Fälle sind bekannt geworden, bei denen auch Prominente vergessen haben, in ihrem Testament oder sonst wie Regeln zu treffen, wer ihre Grabpflege übernimmt.

Die Gräber werden zwar in den ersten Jahren noch gepflegt, aber in den darauffolgenden Jahren werden sie dann liegen gelassen und sehen oft wie Müllhalden aus. Es empfiehlt sich schon zu Lebzeiten Verträge zu schließen, bei denen man mindestens über 10 Jahre, also zumindest die Laufzeit des Grabes, den Pflegevertrag mit einer Gärtner abschließt. Man kann allerdings auch im Rahmen der Vorsorgevollmacht im Wege der postmortalen Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten die Verpflichtung aufgeben, einen derartigen Vertrag zu schließen, weil oftmals die gesetzlichen Erben kein Interesse haben, selbst wenn sie ein großes Erbe bekommen haben, für die Grabpflege sehr viel Geld auszugeben.